Bei einer Handänderung müssen elektrische Installationen mit zehn- oder zwanzigjähriger Kontrollperiode
neu überprüft werden, wenn der Sicherheitsnachweis älter als fünf Jahren ist.
Bei einer Handänderung müssen elektrische Installationen mit zehn- oder zwanzigjähriger Kontrollperiode
neu überprüft werden, wenn der Sicherheitsnachweis älter als fünf Jahren ist.