Abnahmekontrolle

Alle Eigentümer von Elektroinstallationen, die eine Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren aufweisen

(z.B. Büro- und Gewerberäume, Öffentliche Institutionen usw.), sind verpflichtet nach der Schlusskontrolle

durch die Elektroinstallationsfirma eine Abnahmekontrolle in Auftrag zu geben.

Diese hat innerhalb von 6 Monaten nach der Übernahme der neuen Installation zu erfolgen

und muss durch ein unabhängiges Kontrollorgan durchführt werden.