Alle Eigentümer von Elektroinstallationen, die eine Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren aufweisen
(z.B. Büro- und Gewerberäume, Öffentliche Institutionen usw.), sind verpflichtet nach der Schlusskontrolle
durch die Elektroinstallationsfirma eine Abnahmekontrolle in Auftrag zu geben.
Diese hat innerhalb von 6 Monaten nach der Übernahme der neuen Installation zu erfolgen
und muss durch ein unabhängiges Kontrollorgan durchführt werden.